Hausordnung der Oberschule „Am Wehlenteich“ Lauchhammer
Die vorliegende Hausordnung ergänzt die allgemeinen Regeln des Zusammenlebens, welche im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, in der Verfassung des Landes Brandenburg, im Schulgesetz sowie im Jugendschutzgesetz des Landes Brandenburg niedergeschrieben sind.
Grundsätze
Die Hausordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Angestellte und Besucher der Oberschule „Am Wehlenteich“ Lauchhammer.
Die Bestimmungen der Hausordnung haben das Anliegen, einen ungestörten Unterricht zu ermöglichen, jedermann während seines Aufenthaltes im Schulbereich vor Schaden und Belästigung so weit wie möglich zu schützen, und das vom Schulträger zur Verfügung gestellte Gebäude samt Einrichtung unbeschädigt zu erhalten.
Besuchern ist ohne Anmeldung im Sekretariat der Aufenthalt im Schulgelände untersagt.
Verhaltensregeln
Gemeinsame Verantwortung
Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer tragen gemeinsam zu einem guten und angenehmen Lern- und Arbeitsklima bei, so dass jedem das Recht auf Lernen und auf ungestörten Unterricht ermöglicht wird. Dazu zählt das gegenseitige Grüßen ebenso wie das gewaltfreie Lösen von Streitigkeiten und das Unterlassen von beleidigenden Äußerungen.
Verbotene Gegenstände
Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen Erzeugnissen, von gesundheitsschädigenden Materialien und von Tieren ist nicht gestattet. Bei Verstößen werden entsprechende ordnungsrechtliche Schritte eingeleitet.
Betreten und Verlassen des Schulgebäudes und Unterrichtsbeginn
Das Foyer und die Aula sind von Montag bis Freitag ab 7.00 Uhr für den Frühbeginn geöffnet.
Mitgebrachte Fahrräder und andere Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Stellplätzen gesichert abzustellen. Der Aufenthalt in diesen Bereichen ist nicht gestattet.
Das Fahren mit diesen Fahrzeugen auf dem Schulhof ist verboten.
Das Betreten und Verlassen des Schulgebäudes erfolgt durch den Haupteingang.
Die Unterrichtsstunden beginnen pünktlich nach dem gültigen Stundenplan. Deshalb befinden sich zum Unterrichtsbeginn alle Schülerinnen und Schüler an ihrem Arbeitsplatz und haben das notwendige Arbeitsmaterial bereitliegen.
Die Straßenbekleidung wird vor Stundenbeginn an den vorhandenen Garderobenleisten abgelegt.
Das Betreten der Computerräume und der Fachräume für Chemie, Physik und WAT erfolgt grundsätzlich gemeinsam mit den Fachlehrerinnen und Fachlehrern.
In diesen Räumen gelten zusätzliche Verhaltensregeln, über welche zu Beginn jedes Schulhalb-jahres durch die Fachlehrerinnen und Fachlehrer entsprechende Belehrungen erfolgen.
Essen und Trinken
Das Essen und Trinken während des Unterrichts ist nicht gestattet. In besonderen Situationen können durch die Lehrkräfte Ausnahmen zugelassen werden.
Pausenaufenthalt
Während der Hofpausen halten sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof, während der anderen Pausen grundsätzlich im Schulgebäude auf.
Bei schlechtem Wetter können nach dem Abklingeln während der Hofpausen die Räume des nachfolgenden Unterrichts genutzt werden.
Das Verlassen des Schulgrundstücks während der Unterrichtszeit ist nur mit besonderer Genehmigung der Lehrerinnen und Lehrer gestattet.
Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit
Jeder ist für die Einhaltung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit verantwortlich. Verschmutzungen werden sofort beseitigt, Beschädigungen werden umgehend gemeldet.
Bei Mutwilligkeit muss Schadensersatz oder Wiedergutmachung geleistet werden.
Zusätzlich können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.
Nach der letzten Unterrichtsstunde in einem Unterrichtsraum werden die Stühle auf die Bänke gestellt.
Gebrauch elektronischer Geräte
Der Gebrauch von Handys und anderen elektronischen Geräten ist im Unterricht nur mit Zustimmung der Lehrerinnen und Lehrer gestattet. Bei Verstößen kann die Lehrkraft gemäß der Verordnung über Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen diese Geräte vorübergehend einziehen.
Für diese Geräte und für andere nichtbenötigte Wertgegenstände haftet die Schule nicht.
Bild- und Videoaufnahmen sind grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung der Schulleitung und der betroffenen Personen zulässig.
Druckerzeugnisse und digitale Medien
Druckerzeugnisse, Plakate und sonstige Aushänge sowie elektronische Text- und Tonaufzeichnungen dürfen nur mit Genehmigung der Schulleitung verteilt und an dafür vorgesehenen Stellen angebracht bzw. wiedergegeben werden.
Zuwiderhandlungen werden ordnungsrechtlich geahndet.
Beschlossen durch die Schulkonferenz am 23.05.2016